Leistungen

Beratung

Beratung ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Sie steht immer am Anfang einer sinnvollen Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Nicht selten ist nach dieser Beratung und den sich daraus ergebenden Maßnahmen eine weitergehende Unterstützung unsererseits nicht notwendig.

Diese Erstberatung kann ganz unterschiedliche Themen beinhalten, z. B.:

  • Welche Leistungen übernimmt Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse?
  • Wie müssen Sie diese Leistungen beantragen?
  • Welche Hilfe ist über das Sozialamt möglich?
  • Können Hilfsmittel bestimmte Defizite ausgleichen?
  • Wie können Pflegefehler vermieden oder wenigstens minimiert werden?
Pflege (nach SGB XI)

Unsere Pflege basiert auf einem Pflegemodell nach Dorothea E. Orem, welches die Stärkung und Förderung der Selbstpflegekompetenz in den Vordergrund stellt.

Wir unterstützen und leiten an. Wir wollen Ihre vorhandene Fähigkeiten erhalten und, wenn möglich, verloren gegangene wieder herstellen.

Das heißt im Optimalfall, dass Sie selber wieder sich vollständig versorgen können.

Uns ist bewusst, dass dies eine idealisierte, mitunter nicht vollständig umsetzbare Vorstellung ist und wir halten trotzdem an diesem Ideal fest.

Behandlungspflege (HKP nach SGB V)

Bei der sogenannten Behandlungspflege handelt es sich das Ausführen ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege.

Dazu zählen z. B. die Gabe von Medikamenten, das Messen des Blutzuckers und das Spritzen von Medikamenten, sowie der Wechsel von Verbänden und das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Auch Schwersterkrankten können wir ein Leben zu Hause ermöglichen. Die Versorgung von Patienten mit einem Trachestomas (umgangssprachlich Luftröhrenschnitt), die Gabe von Sondenkost oder parenteraler Ernährung (Infusionen) und ein wirksame Schmerzbehandlung werden durch unsere Pflegefachkräfte fachgerecht und kompetent durchgeführt.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen (SGB XI / §45b)

Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad stehen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Dazu zählen unter anderem Betreuungsgruppen und Einzelbetreuung für demenziell Erkrankte, Hilfe zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung.

Wir bieten z.B. folgende Leistungen an:

  • Betreuung (Einzelbetreuung, z.B. Spaziergang)
  • Betreuung in der Gruppe (Kaffeeklatsch, Spielenachmittag usw.)
  • Betreuungstag (am Freitag in "Wohnen am Kreuz" von 9:00 - 13:00 Uhr)
  • motorisches Training zur Sturzprophylaxe (Hausbesuch)
  • motorisches Training in der Gruppe(im "Wohnen am Kreuz" oder in unserer physiotherapeutischen Praxis)
  • Begleitung zu Veranstaltungen
  • Ausflüge (z.B. ins Museum oder zu kulturelle Veranstaltungen)

Diese Leistungen werden von speziell geschulten Betreuungskräften erbracht.

Verhinderungspflege

Waren Sie als pflegender Angehöriger auch schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, ein Theater- oder Kinobesuch absagen mussten, weil Sie kurzfristig keine Vertretung für die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen finden konnten? Dann ist Ihnen wahrscheinlich nicht bekannt, dass auch Ihnen ein gewisser Freiraum zusteht und die Versorgung ihres Angehörigen weiterhin gesichert ist?

In solchen und auch bei anderen Verhinderungsgründen bezahlt Ihnen die Pflegekasse eine so genannte Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass der zu Pflegende einen Pflegegrad 2 oder höher anerkannt bekommen hat und dass mindestens sechs Monate bei bestehendem Pflegegrad 2 oder höher in der Häuslichkeit gepflegt wurde.

Es kursieren einige Vorurteile zum Thema Verhinderungspflege über die wir hier einmal aufklären möchten.

Vorurteil

Verhinderungspflege kann nur bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson in Anspruch genommen werden.

Realität

Verhinderungsgründe sind im § 39 des Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) nicht näher benannt. Pflegepersonen können aus jedem erdenklichen Grund verhindert sein und in allen Fällen besteht grundsätzlich ein Leistungsanspruch.
Beispiel: Familienfeier, Arztbesuch der Pflegeperson, dringende Besorgungen. Die Liste der möglichen Verhinderungsgründe, auch stundenweise, lässt sich beliebig erweitern.

Die Verhinderungspflege erfolgt immer tageweise. Pflegebedürftige müssen stationär betreut werden.

Stundenweise und kurzfristige Verhinderungspflege ist möglich. Es ist eine zeitbasierte oder leistungsbasierte Versorgung möglich.
Bei zeitbasierter Versorgung erfolgt die Betreuung des Pflegebedürftigen für eine vereinbarte Zeit zu einem festen Stundensatz.
Bei leistungsbasierter Versorgung werden Leistungskomplexe zu festgelegten Preisen abgerechnet.

Das Pflegegeld wird in dieser Zeit gekürzt.

Für Tage, an denen die Verhinderung 8 Stunden nicht übersteigt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Verhinderungspflege muss nach den Vorgaben des Leistungskomplexkataloges erbracht und abgerechnet werden. Also alles viel zu teuer.

Kann, muss aber nicht so abgerechnet werden. Wir bieten auch die Möglichkeit von stundenweiser Abrechnung.

Die Stundensätze eines Pflegedienstes sind viel zu teuer.

Sie bekommen bis zu 1.612 ,-€ von Ihrer Pflegekasse für Verhinderungspflege. Die Stundensätze in der Pflege bewegen sich im Mittelfeld von Dienstleistungspreisen.

 

Sie können also ganz individuell und relativ kurzfristig unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Planen Sie einen Urlaub oder wollen Sie für kurzfristige Ereignisse vorbereitet sein, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vor Ort können wir Ihnen sicher eine gute Lösung anbieten. Eine Unterbringung in einem unserer Verhinderungspflegezimmer im „Wohnen am Kreuz“ ist auch möglich.