Kosten und Finanzierung
Jedem Menschen mit einem Pflegegrad 2 oder höher stehen Gelder für die Tagespflege zu. Neben dem Betrag der Sach-, bzw. Geldleistungen steht nochmals für die Tagespflege ei Betrag zur Verfügung, siehe Tabelle. Das bedeutet, wenn Tagespflege in Anspruch genommen wird hat dies keine mindernde Wirkung auf die Sachleistungen oder das Pflegegeld.
Pflegegrad | Betrag für Tagespflege |
2 | 689,- € |
3 | 1298,- € |
4 | 1612,- € |
5 | 1995,- € |
Die Kosten bei der Tagespflege setzen sich aus Tagespauschalen für die Pfleg, für die Betreuungsleistungen, für Essen und Getränke und für die Unterbringung zusammen. Pflege und Betreuung werden prinzipiell von der Pflegekasse übernommen. Kost und Unterbringung sowie sogenannte Investitionskosten werden privat in Rechnung gestellt. Dieser privat zu tragende Teil kann aus dem Topf Betreuungs- und Entlastungsleistungen beglichen werden, vorausgesetzt diese monatlichen 125,-€ wurden noch nicht anderweitig verbraucht.
Fahrtkosten werden auch von der Kasse übernommen.
Die Kosten für Verpflegung beträgt 3,80€ pro Tag, für die Unterbringung 9,21€ und die Investitionskosten 6,67€. In Summe 19,68€.
Ja, es ist etwas kompliziert - darum lassen Sie sich von Frau Linda Nebrich beraten. Hier ihre Durchwahl: 0341 699 24 165.